Unterstützung

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»Uebrigens habe ich hier schöne Sachen geschenkt bekommen; habe deshalb auch manches zurückschenken müssen, was meinem Geldbeutel nicht besonders gut bekommen ist. Es geht hier wie in Münster, alle Leute schenken mir etwas.«

— Annette von Droste-Hülshoff an die Schwester Jenny, Bonn, 20. März 1831
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© Münsterland eV. / Philipp Fölting

Spenden

Als gemeinnützige Stiftung sind wir auf Sie angewiesen. Mit einer Spende helfen Sie uns, das Erbe der Familie von Droste zu Hülshoff zu bewahren, das Werk der Dichterin zu vermitteln und diese wichtige Arbeit in die Zukunft zu tragen.

Mit Ihrer Spende können Sie zum Beispiel unterstützen:
den Erhalt und die Sanierung der Liegenschaften Burg Hülshoff und Haus Rüschhaus samt ihrer Parks und Gärten;
die Restaurierung von Exponaten unserer Sammlung;
die Erforschung und Vermittlung von Literatur und Natur an Menschen aller Generationen.

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© Münsterland eV. / Philipp Fölting

Sie setzen Ihre Spende ein, wo Sie es für sinnvoll erachten. Zweckgebundene Spenden sind ebenso willkommen wie allgemeine Spenden.
Möchten Sie eine Buche am Rüschhaus pflanzen lassen? Ist Ihnen die Restaurierung von Gemälden oder Grafiken besonders wichtig? Oder ist Ihre Herzensangelegenheit die Vermittlung von Literatur und Natur an Menschen verschiedener Generationen?

In den kommenden Jahren wird die Stiftung die Museen auf Burg Hülshoff und im Haus Rüschhaus neu gestalten. Unterstützen sie uns dabei, dieses aufwändige Vorhaben umzusetzen. Jeder Betrag ist für uns eine große Hilfe.

Vor Überweisung Ihrer Spende auf das Spenden-Konto der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung führen wir ein Gespräch mit Ihnen, damit der Verwendungszweck in Ihrem Sinne ist. Sprechen Sie uns gern an!

Sparkasse Westmünsterland
IBAN: DE11 4015 4530 0036 8617 97
BIC: WELADE3WXXX


Bei einer Spende über 300 € erhalten Sie dafür eine Zuwendungsbescheinigung. Bei Zuwendungen bis 300 € an eine juristische Person des öffentlichen Rechts genügt zur steuerlichen Geltendmachung der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts anstatt der Zuwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStDV).

Sprechen Sie uns gern an!
Helene Ewert
Leitung Förderungen und Nachhaltigkeit
Telefon: 0251 591 7454
E-Mail: helene.ewert@burg-huelshoff.de