Park und Hausordnung

Herzlich Willkommen auf Burg Hülshoff und im Haus Rüschhaus

Die ANNETTE VON DROSTE ZU HÜLSHOFF-STIFTUNG unterhält die Burg Hülshoff mit Droste-Museum, Gastronomie und Parkanlage, sowie das Haus Rüschhaus mit Droste-Museum und Gartenanlage. Die Gebäude und Parkanlagen stehen unter Denkmalschutz.

Um euren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und eure Sicherheit auf dem Gelände zu gewährleisten, bitten wir euch folgende Hinweise zu beachten:

Öffnungszeiten und Eintritt

Das Museum der Burg Hülshoff und Haus Rüschhaus sowie deren Gartenanlagen können während der Öffnungszeiten in den der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen besucht werden. Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise entnehmt ihr bitte den jeweiligen Aushängen im Kassenbereich, abweichende Öffnungszeiten sind möglich. Aktuelle Zeiten findet ihr stets auf unserer Website. Einzelne Ausstellungsräume, Gebäude, Gebäudeteile oder Gartenbereiche können zeitweilig geschlossen sein. Wir bitten entsprechende Regelungen zu beachten. Für die Besichtigung der Park- und Gartenanlagen der beiden Häuser wird kein Eintrittsgeld erhoben. Für besondere Veranstaltungen können Sonderpreise erhoben werden. 


Gefahrenhinweise

Das gesamte Gelände der Burg Hülshoff (Burg und Park) und Haus Rüschhaus stehen unter Denkmalschutz und dürfen nicht verändert werden. Die Gestaltung der Burg, der Museen mit den Park- und Gartenanlagen entspricht nicht dem heute in anderen Bereichen üblichen Sicherheitsstandard. Wir weisen euch auf mögliche Unebenheiten oder Stolperkanten, steile Treppen, niedrige Geländer, nicht eingezäunte Wassergräben und Bachläufe etc. hin, die sowohl innerhalb der Gebäude, als auch im Freigelände auftreten können. Vor diesem Hintergrund bitten wir euch dafür um Verständnis, dass wir für durch Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden keine Haftung übernehmen können.

Das Betreten des Geländes von Burg Hülshoff und Haus Rüschhaus und des umliegenden Parkgeländes geschieht deshalb auf eigene Gefahr. Besonders beim Verlassen der Wege bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit, damit ihr euch auf teilweise unwegsamem Gelände nicht gefährden. Bitte beachtet, dass auf Flächen und Wegen kein oder nur eingeschränkter Winterdienst erfolgt.
Aus gestalterischen Gründen wird nicht überall durch Warnschilder auf Gefahrenpunkte hingewiesen.

Verhaltenshinweise

Bitte nehmt Rücksicht auf andere Besucher*innen. Verhaltet euch so, dass andere Besucher*innen nicht behindert, belästigt oder gefährdet und Museumsobjekte nicht beschädigt werden. Belästigungen oder Gefährdungen von Personen sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen können von uns als Hausfriedensbruch geahndet werden.


Zur Aufsicht Verpflichtete (Lehrer*innen o.ä.) sowie Erziehungsberechtigte haben Ihre Aufsichtspflicht in den Museen, Gebäuden und auf dem Gelände wahrzunehmen. Eltern haften für Ihre Kinder.

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, ausgestellte Gegenstände zu berühren. Es darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbeizuführen.

Das Abbrennen offener Feuer, Grillen und Feuerwerk sind untersagt. Das Rauchen ist in den Museen und in der Nähe von Bäumen und Sträuchern untersagt. Der Konsum von Cannabis ist untersagt.



Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in den Museumsräumen, in der Gastronomie und auf der Vorburg- und Hauptburginsel der Burg Hülshoff nicht gestattet. Im Park ist das Verzehren von Speisen und Getränken geduldet, sofern die Plätze sauber hinterlassen werden.

Hinweis für Hochzeitsgesellschaften: Es dürfen weder Reis noch Blütenblätter im Burginnenhof der Burg Hülshoff geworfen werden. Es ist untersagt eigenständig einen Empfang im Gelände der Burg Hülshoff und Haus Rüschhaus zu halten. Hochzeitspaare, die sich ausschließlich vor den romantischen Kulissen fotografieren lassen wollen, müssen sich anmelden. Ein Kostenbeitrag wird erhoben.

Die Anpflanzung in den historischen Gartenanlagen sowie der sonstige Bewuchs ist zu schonen; d.h. es dürfen keine Blumen und sonstige Pflanzen gepflückt werden.

Fahrzeuge aller Art, insbesondere Fahrräder dürfen nicht mit auf das Gelände der Burg Hülshoff und des Hauses Rüschhaus genommen werden, ausgenommen davon sind Rollstühle. Weitere Ausnahmen genehmigt die Verwaltung der Stiftung.

Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren ist in den Museen und den Ausstellungen nicht erlaubt. Führt Hunde bitte auf dem gesamten Gelände an der Leine. Helft uns, die Anlagen der Burg Hülshoff und des Hauses Rüschhaus sauber zu halten, indem ihr eventuelle Hinterlassenschaften eurer Vierbeiner beseitigen.

Für eure Abfälle verwendet bitte die dafür aufgestellten Behälter.

Die Burg Hülshoff und das Gelände werden Videoüberwacht.

Das Fotografieren und Filmen ist für private Zwecke grundsätzlich auf dem Gelände und in den Museen erlaubt. Einzelne Objekte können mit einem Foto-Verbotsschild gekennzeichnet sein. Das Fotografieren und Filmen ist dann untersagt. Die Verwendung von Drohnen ist nicht erlaubt. Bei Aufnahmen, die gewerblich oder im Rahmen von Pressearbeit genutzt werden sollen, ist eine vorherige Zustimmung der Geschäftsführung einzuholen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Urheber- und Persönlichkeitsrechts wird hingewiesen.

Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben.

Die Stiftung behält sich im Rahmen des Hausrechts vor, Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, des Geländes zu verweisen oder den Zutritt zu verwehren.

Führungen auf dem Gelände und in den Museen werden ausschließlich von der ANNETTE VON DROSTE ZU HÜLSHOFF-STIFTUNG organisiert und durchgeführt. Informationen und Buchungen bitte über die Verwaltung beider Häuser.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal der Burg Hülshoff und des Hauses Rüschhaus sind angewiesen, darauf zu achten, dass alle Punkte dieser Hausordnung beachtet werden. Sie sind berechtigt, Anordnungen im Interesse der ANNETTE VON DROSTE ZU HÜLSHOFF-STIFTUNG zu treffen. Aus diesem Grund ist allen Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

Besucher*innen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Aufsichtspersonals halten, kann ein Hausverbot erteilt werden. Bei einem Verweis vom Gelände oder aus den Museen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Epidemien und Pandemien

Im Falle von Epidemien und Pandemien sind die vorgesehenen Hygienemaßnahmen der Behörden einzuhalten. Zudem sind weitere Maßnahmen, die nur die Museen betreffen, möglich. Auf diese wird im Eingangsbereich sowie auf der Homepage hingewiesen. Das Betreten der Museen erfolgt bezüglich des Restrisikos auf eigene Gefahr.

Haftung

Die ANNETTE VON DROSTE ZU HÜLSHOFF-STIFTUNG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Museums- und Parkbesucher*innen haften für die von Ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Wir danken recht herzlich für eure Unterstützung und wünschen einen angenehmen und informativen Aufenthalt auf Burg Hülshoff und im Haus Rüschhaus.